Stabilisierungsarbeit in der Inobhutnahme

Fortbildung für die Kolleg*innen des IO Bereichs der EJG

Die interne modulare Fortbildung zur Stabilisierung in der Inobhutnahme setzt sich aus vier in sich
abgeschlossenen Modulen zusammen und richtet sich an Mitarbeitende des Fachbereichs der
Inobhutnahme.

Modul 1 – Haltung und professionelle Distanz
Individuelle Haltungen setzen sich zusammen aus den Erfahrungen der Sozialisation und dem damit
verbundenen Menschenbild sowie der allgemein gültigen Ethik und Moral. Eine professionelle Haltung
entwickelt sich im Dreiklang von individueller Haltung, institutionell vereinbarten Werten und Grenzen
sowie gesellschaftlich bestimmter Leitbilder, Gesetze etc. Professionelle Haltung entsteht im Kontext
von Beobachtung, Ausprobieren, aktivem Zuhören, Aufmerksamkeit, Irritation, Anregung uvm. Ziel des
Moduls ist das Spannungsfeld zwischen Empathie (entwickelt aus der persönlichen Haltung) und
kritischer Distanz (als Ergebnis professioneller Haltung) vor dem Hintergrund professioneller
Alltagsbelastung zu betrachten und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Modul 2 – Rechtssicherheit: „Was darf ich? Was darf ich nicht?“
Die Aufsichtspflicht ist allgegenwärtige Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
Einrichtungen der Inobhutnahme und oft gleichzeitig Anlass für Unsicherheit und Sorge. Wie führe ich
»richtig« Aufsicht und wer ist schuld, wenn etwas passiert? Dabei kann die Unkenntnis der rechtlichen
Grundlagen oft auch pädagogisch sinnvolles Handeln durchkreuzen. Unter anderem soll an Anhand
von Fallbeispielen erarbeitet werden, wie man rechtssicher mit dieser Thematik umgeht.
Modul 3 – Gestaltung des Betreuungsrahmens
Die Situation der Kinder und Jugendlichen in der Inobhutnahme ist geprägt durch eine akute Krise und
entsprechend belastende Erfahrungen. Hier sollen junge Menschen mit traumatischen Erfahrungen
und Gewalterlebnissen einen sicheren Ort, der es ihnen ermöglicht zur Ruhe zu kommen, finden.
Dabei liegt die Priorität der Arbeit darin, zu stabilisieren und in der Verarbeitung des Erlebten
pädagogisch zu begleiten. Angebote wie die feste Tagesstruktur und die Gestaltung des
Betreuungssettings sollen Inhalte dieses Workshops sein.

Modul 4 – Schutzauftrag
Recht und Pflicht zur Erziehung liegen bei den Eltern. Der Staat ist verpflichtet darüber zu wachen,
dass die Rechte des Kindes gewahrt werden. Die Ausübung des staatlichen Wächteramtes ist
hauptsächlich Aufgabe der Jugendämter sowie der Familiengerichte. Jugendämter haben bei
Bekanntwerden eines Gefährdungsverdachts zu überprüfen, ob eine Gefährdung des Kindeswohls
vorliegt (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) und ob die Eltern bereit und in der Lage sind, die Gefährdung
abzuwenden. Zum Schutz des betroffenen Kindes können sie dieses vorübergehend in Obhut
nehmen oder/und das Familiengericht anrufen, welches dann über einen vollständigen/teilweisen
Sorgerechtsentzug zu entscheiden hat. Mit den Einrichtungen der freien Jugendhilfe sind
Vereinbarungen zur Verbesserung der Lebenssituation der Kinder/Jugendlichen zu treffen. Im Modul
werden Abhängigkeiten, Grenzen und Aufgaben aus dem Dreieck (Jugendamt/Familiengericht,
Eltern/Kinder und freie Jugendhilfe) erörtert und geklärt.

Termine:
19.02.2024 – Modul 1: Haltung und professionelle Distanz
17.06.2024 – Modul 2: Rechtssicherheit – was darf ich/was nicht?
26.08.2024 – Modul 3: Gestaltung des Betreuungsrahmens im Inobhutnahmealltag
18.11.2024- Modul 4: Der Schutzauftrag.
Uhrzeit: 9.00 – 17.00 Uhr
Tagungsort: AZK, Johannes-Albers-Allee 3, 53639 Königswinter
Referenten:
Graham Lewis, Thorsten Bölte

Haben Sie Fragen, besondere Wünsche, Vorschläge, Empfehlungen?

Antje Martens
0228 38 27-191