ONLINE Kombinationsfortbildung Aufsichtspflicht und freiheitsentziehende/ freiheitsbeschränkende Maßnahmen

Diese Kombinationsfortbildung richtet sich an Kolleg*innen der EJG und KJF

Diese Kombinationsfortbildung behandelt folgende Themenkomplexe:

Teil 1

„Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtverletzung – ein Schreckgespenst in der sozialpädagogischen Praxis?“

Im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung werden alle zentralen Themen der Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche anhand praktischer Fallbeispiele erörtert. Die Veranstaltung vermittelt die juristischen Grundkenntnisse der Aufsichtspflicht und behandelt die typischen Entscheidungssituationen im Kontext der Jugendhilfe. Die Veranstaltung beruht auf einem interaktiv ausgerichteten Ansatz, indem zahlreiche Fallbeispiele für die im Rahmen der Aufsichtsführung relevanten Fallkonstellationen besprochen und einer gemeinsamen juristischen Würdigung unterzogen werden.

Themenschwerpunkte dieser Veranstaltung sind:

  • Rechtsgrundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen der Aufsicht über Kinder und Kleinstkinder
  • Grundzüge des Personensorgerechts / Grundzüge der Vormundschaft
  • Übertragung der Aufsichtsführung auf Dritte
  • Informations- und Weisungsrechte der Personensorgeberechtigten
  • Formen richtiger Aufsichtsführung in ambulanten Angeboten / Kindertagesstätten
  • Pflichten des Mitarbeiters als Aufsichtsperson
  • Richtiger Umgang mit Grenzsituationen
  • zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken- und folgen der Aufsichtspflichtverletzung.

 

Teil 2

„Freiheitsentziehende / Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Jugendhilfe – Pädagogik und Zwang?“

Im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung werden die zentralen Themen der im Rahmen pädagogischer Arbeit oftmals im Graubereich durchgeführter freiheitsentziehender und freiheitsbeschränkender Maßnahmen anhand praktischer Fallbeispiele erörtert. Die Veranstaltung vermittelt die entsprechenden juristischen Grundkenntnisse und behandelt die typischen Entscheidungssituationen im Kontext der Jugendhilfe.

Themenschwerpunkte dieser Veranstaltung sind:

  • Grundzüge der UN-Kinderrechtskonvention / Grundzüge des Verfassungsrechts – Grundrecht der Freiheit der Person Art. 2 II / 104 GG
  • Grundzüge des Familienrechts – Personensorge § 1631 BGB
  • Rahmenbedingungen der §§ 1906 / 1631 b BGB
  • Voraussetzungen der freiheitsentziehenden Unterbringung
  • Abgrenzung Freiheitsentziehung / Freiheitsbeschränkung
  • Verfahrensrechte / Verfahrensgarantien
  • freiheitsentziehende Maßnahmen im Kontext der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII / § 8 a SGB VIII
  • freiheitsentziehende / freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Spannungsfeld zwischen Pädagogik und Recht
  • zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken- und folgen.

Fallbeispiele und Fragen aus Ihrem Arbeitsfeld sind ausdrücklich erwünscht

Zeitrahmen:
09:00 – 12:00 Uhr (1. Block Aufsichtspflicht – mit zwei kurzen Pausen),

Mittagspause
13:00 Uhr – 15:00 (2. Block FEM – mit einer kurzen Pause)

Termin 2024: Freitag, 28.06.2024

25 Teilnehmende
Referent: RA Christian Nitsche

Haben Sie Fragen, besondere Wünsche, Vorschläge, Empfehlungen?

Antje Martens
0228 38 27-191