Aufsichtspflicht – Kinderschutz (§ 8a SGB VIII) – freiheitsentziehende/ freiheitsbeschränkende Maßnahmen

Diese Kombinationsfortbildung behandelt folgende Themenkomplexe:

Teil 1 – vormittags: 09:00 – 12:00 Uhr

„Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtverletzung – ein Schreckgespenst in der sozialpädagogischen Praxis?“

Im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung werden alle zentralen Themen der Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche anhand praktischer Fallbeispiele erörtert. Die Veranstaltung vermittelt die juristischen Grundkenntnisse der Aufsichtspflicht und behandelt die typischen Entscheidungssituationen im Kontext der Jugendhilfe. Die Veranstaltung beruht auf einem interaktiv ausgerichteten Ansatz, indem zahlreiche Fallbeispiele für die im Rahmen der Aufsichtsführung relevanten Fallkonstellationen besprochen und einer gemeinsamen juristischen Würdigung unterzogen werden.

Themenschwerpunkte dieser Veranstaltung sind:

  • Rechtsgrundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen der Aufsicht über Kinder und Kleinstkinder
  • Grundzüge des Personensorgerechts / Grundzüge der Vormundschaft
  • Übertragung der Aufsichtsführung auf Dritte
  • Informations- und Weisungsrechte der Personensorgeberechtigten
  • Formen richtiger Aufsichtsführung in ambulanten Angeboten / Kindertagesstätten
  • Pflichten des Mitarbeiters als Aufsichtsperson
  • Richtiger Umgang mit Grenzsituationen
  • zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken- und folgen der Aufsichtspflichtverletzung.

 

Teil 2 – nachmittags 12:30 – 15:30 Uhr

„§ 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ – Risiken, Chancen & Perspektiven“

Im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung werden die zentralen Inhalte des § 8a SGB VIII erörtert. Die Veranstaltung vermittelt die juristischen Grundkenntnisse und geht insbesondere den Fragen nach:

– „Wie erkenne ich kindeswohlgefährdende Umstände und welche Maßnahmen muss ich konkret ergreifen um Kindeswohlgefährdungen abzuwenden?“

– „Wie verhalte ich mich gegenüber den Erziehungsberechtigten / gefährdenden Personen?“

– „Welche Aufgaben hat das Jugendamt – was kann ich erwarten?“

– „Wie verhalte ich mich selbst – wie sichere ich mein Handeln pädagogisch und rechtlich ab?“

– „Wem muss ich berichten – mit wem darf ich meine Beobachtungen teilen?“

Themenschwerpunkte dieser Veranstaltung sind:

  • Gesetzessystematik und Tatbestandsmerkmale § 8 a SGB VIII
  • Zielsetzung und Regelungsgegenstand § 8 a SGB VIII
  • fachpraktische Umsetzung des Schutzauftrages im Alltag
  • Datenschutzrecht bei Umsetzung des Schutzauftrages
  • Prüfungsablauf, Verfahren und Handlungsschritte
  • pädagogische / rechtliche Bewertungskriterien bei Kindeswohlgefährdung
  • prozessuale Verfahren & Maßnahmen zur Umsetzung des Schutzauftrages
  • haftungsrechtliche Risiken & Perspektiven.

 

Teil 3 – nachmittags 16:00 – 17:30 Uhr

„Freiheitsentziehende / Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Jugendhilfe – Pädagogik und Zwang?“

Im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung werden die zentralen Themen der im Rahmen pädagogischer Arbeit oftmals im Graubereich durchgeführter freiheitsentziehender und freiheitsbeschränkender Maßnahmen anhand praktischer Fallbeispiele erörtert. Die Veranstaltung vermittelt die entsprechenden juristischen Grundkenntnisse und behandelt die typischen Entscheidungssituationen im Kontext der Jugendhilfe.

Themenschwerpunkte dieser Veranstaltung sind:

  • Grundzüge der UN-Kinderrechtskonvention / Grundzüge des Verfassungsrechts – Grundrecht der Freiheit der Person Art. 2 II / 104 GG
  • Grundzüge des Familienrechts – Personensorge § 1631 BGB
  • Rahmenbedingungen der §§ 1906 / 1631 b BGB
  • Voraussetzungen der freiheitsentziehenden Unterbringung
  • Abgrenzung Freiheitsentziehung / Freiheitsbeschränkung
  • Verfahrensrechte / Verfahrensgarantien
  • freiheitsentziehende Maßnahmen im Kontext der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII / § 8 a SGB VIII
  • freiheitsentziehende / freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Spannungsfeld zwischen Pädagogik und Recht
  • zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken- und folgen.

Fallbeispiele und Fragen aus Ihrem Arbeitsfeld sind ausdrücklich erwünscht

Termin: Mittwoch, 19.11.2025
Teilnehmendenzahl: + 25
Referent:
RA Christian Nitsche

Haben Sie Fragen, besondere Wünsche, Vorschläge, Empfehlungen?

Antje Martens
0228 38 27-191